Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweilig mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl denn 45 stundenkilometer, einer maximalen Lee... https://kylergzuno.dailyblogzz.com/32710164/5-einfache-fragen-Über-fahrschule-kaiserslautern-beschrieben